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Hausordnung für das Vereinsheim

Zur Gewährleistung eines harmonischen und geordneten Vereinsheimbetriebes und um die angenehme Atmosphäre dauerhaft zu erhalten, müssen einige Regeln aufgestellt werden. Diese sind für Mitglieder und Gäste verbindlich.

 

1. Allgemeines:

 

1.1. Das Vereinsheim dient der Unterstützung der Aktivitäten des Vereins. Es soll die Kommunikation und den Informationsfluss unter den Mitgliedern fördern. Das Betreten des Vereinsheim ist grundsätzlich allen Vereinsmitgliedern gestattet.

1.2. Gäste sind herzlich willkommen. Es wird aber erwartet, dass diese die in dieser Hausordnung aufgestellten Regelungen beachten und sich in die Gemeinschaft der Vereinsmitglieder einordnen.

1.3. Die Öffnungszeiten des Vereinsheimes legt der Ausschuss fest. Sie sind den Internetseiten des LAI zu entnehmen. Für die Öffnung des Vereinsheimes wird vom Ausschuss jeweils ein Verantwortlicher benannt. Dieser übt das Hausrecht aus. Falls ein Mitglied zum Zeitpunkt seines Dienstes verhindert sein sollte, hat er seinen Dienst mit einem anderen Mitglied zu tauschen oder für Ersatz zu sorgen. Wechsel im Vereinsheimdienst sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.

 

2. Sauberkeit: 

2.1. Das Vereinseigentum muss pfleglich und sachgemäß behandelt werden. Jeder ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit im Vereinsheim und zur Erhaltung des Vereinseigentums nach besten Kräften beizutragen.

2.2. Der Vereinsraum sowie die Zugänge sind sauber zu halten. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Es gilt das Verursacherprinzip! Anfallender Müll ist entsprechend der aufgestellten Müllbehälter zu trennen. Gläser und Geschirr sind nach der Benutzung durch den Benutzer unverzüglich zu reinigen und aufzuräumen.

2.3. Die PC-Plätze sind sauber zu verlassen. Geräte, Werkzeuge usw. sind nach Gebrauch, gegebenenfalls gereinigt, an die dafür vorgesehenen Plätze zu bringen.

 

3. Verhalten in den Räumen

3.1. Für die Beschädigung von Vereinseigentum ist der Verursacher haftbar. Der Verein übernimmt seinen Mitgliedern und den Gästen gegenüber keine Haftung.

3.2. Der Verein stellt zum Selbstkostenpreis Getränke und Süßigkeiten / Knabbereien zur Verfügung. Der Verkaufspreis wird vom Beirat festgelegt. Getränke und verzehrte Speisen sind unverzüglich zu bezahlen.

3.3. Im Vereinsheim ist das Rauchen untersagt.


4. Nutzung der vereinseigenen Hard- und Software

4.1. Die Nutzung der Vereinsräume und vereinseigenen Geräte ist während der Öffnungszeiten für jedes Vereinsmitglied kostenlos. Die Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Bei vorsätzlich und grob fahrlässig verursachten Schäden hat der Verursacher die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten zu tragen.

4.2. Auf den vereinseigenen Rechnern dürfen nur lizenzierte Programme oder Freeware-Programme installiert werden. Die Erstellung, die Weitergabe und der Handel mit nicht lizensierten Programmen (Raubkopien) in den Räumlichkeiten des Vereins, bzw. unter zu Hilfenahme der vereinseigenen Geräte ist untersagt und kann mit Ausschluss aus dem Verein bzw. Hausverbot geahndet werden.

4.3. Der Verein übernimmt keine Haftung für Defekte oder sonstige Schäden an Hard- oder Software von Vereinsmitgliedern oder Gästen, die im Zusammenhang mit der Nutzung von vereinseigener Hard- oder Software entstehen.

 

5. Verlassen des Vereinsheims

5.1. Das zuletzt das Vereinsheim verlassende Mitglied hat sich davon zu überzeugen, dass vor allem

– das Licht und die elektrischen Geräte ausgeschaltet,
– alle Fenster verriegelt und
– sämtliche Türen verschlossen sind und dass
– die etwa in Betrieb befindlichen Zusatzheizungen abgestellt sind.

5.2. Im Eingangsbereich ist immer (besonders nach 22.00 Uhr) für Ruhe zu sorgen.

6. Schlüssel 

6.1. Der Beirat legt fest, wer Inhaber eines Schlüssels für das Vereinsheim ist. Die Schlüsselinhaber werden auf den vereinsinternen Webseiten unter Angabe der Erreichbarkeit (Telefon / E-Mail) genannt.

7. Vermietung des Vereinsheims an Vereinsmitglieder

7.1. Das Vereinsheim kann von jedem erwachsenen Mitglied zum Zwecke von nichtkommerziellen Veranstaltungen geselliger Art gemietet werden.

7.2. Grundsätzlich haben Vereinstermine Vorrang vor privaten Veranstaltungen.

7.3. Der gewünschte Nutzungstermin ist dem Beirat frühzeitig mitzuteilen. Dieser entscheidet über den Antrag und trägt den Termin ggf. in den Vereins-Terminkalender ein. Damit ist die Zusage an das Mitglied erteilt. Das Mitglied erhält den erforderlichen Schlüssel von einem Beauftragten des Beirates. Die Rückgabe hat jeweils unmittelbar nach der Veranstaltung zu erfolgen.

7.4. Der jeweilige Veranstalter übt für den Zeitraum der Nutzung das Hausrecht aus und verpflichtet sich, für den ordnungsgemäßen Ablauf und für die Sauberkeit, auch nach der Veranstaltung, Sorge zu tragen. Bei privaten Veranstaltungen ist die Abfallentsorgung von jedem eigenverantwortlich zu übernehmen. Die vorhandenen Mülltonnen dürfen dafür nicht genutzt werden. Eventuell entstandene Schäden sind sofort zu melden und werden zu Lasten des Verursachers beseitigt.

7.5. Das Standard – Getränkesortiment ist grundsätzlich über den Verein zu beziehen. Es gelten die besonderen, vom Beirat für Vermietungen festgelegten Preise.

7.6. Anlässlich privater Veranstaltungen von Vereinsmitgliedern wird eine Nutzungsgebühr von 30.- Euro sowie eine Kaution von 100.- Euro erhoben. Die Gebühr ist bei Zusage durch den Beirat in bar zu bezahlen. Die Kaution wird bei Schlüsselübergabe fällig.

7.7. Die Nutzungsgebühr beinhaltet die Nutzung der vereinseigenen Geräte.

7.8. Auf den Punkt 4 der Hausordnung wird besonders hingewiesen.

7.9. Die hinterlegte Kaution wird nach der Nutzung wieder zurückerstattet, wenn nach einer Kontrolle das Vereinsheim nebst Zubehör ordentlich und sauber wieder übergeben worden sind. Ansonsten wird dieser Betrag für erforderliche Reinigungsarbeiten einbehalten.

7.10. Eine Stornierung durch den Mieter muß bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Bei rechtzeitiger Stornierung erfolgt die Rückzahlung der Miete, andernfalls verfällt sie. Durch die Miete sind die Kosten für Heizung, Wasser, Strom, WC-Benutzung etc. abgegolten.

7.11. Mit der Schlüsselübernahme wird die gültige Hausordnung anerkannt.

7.12. Grobe Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung schließen eine erneute Nutzung aus.

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